Pixelhorse | Grafik- und Webdesign
Barrierefreies Webdesign bedeutet, Websites so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen.
Dazu gehören Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Wir unterstützen Sie professionell bei der Entwicklung einer barrierefreien Website.
Unsere Leistungen umfassen:
Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025. Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein.
Beispiele für Produkte, die dem BFSG unterliegen, sind unter anderem Computer, Notebooks, Tablets und Handys, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Reader, Automaten (u. a. Geld- und Ticketautomaten), sowie Router.
Zu Dienstleistungen zählen neben dem Personenverkehr auch Telefon- und Messenger-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Viele Websites fallen ebenfalls unter diese Kategorie, insbesondere natürlich Webshops, aber auch andere Dienstleistungen und Funktionen auf der Website wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.
Sicher werden wieder findige Abmahn Anwälte ihr Unwesen treiben, das ist aber nicht rechtmäßig!
Erst wenn eine Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass Ihr Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, werden Sie zunächst aufgefordert, die Barrierefreiheit (wieder-) herzustellen.
Falls Sie mehrere dieser Aufforderungen ignorieren, kann die Behörde bis zur Erfüllung die Einstellung Ihres elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen. Zudem können Bußgelder von mehreren tausend Euro erhoben werden.
Eine Marktüberwachungsbehörde kann von sich aus aktiv werden, aber auch durch Verbraucher oder Verbände zum Handeln aufgefordert werden.
Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind.
Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA.
Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) ist eine Verordnung, die die Barrierefreiheitsanforderungen an Websites der öffentlichen Verwaltung des Bundes umfasst.
Seit 2019 (mit der BITV 2.0) verweist sie auf die Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1 verweist. Zudem sind Inhalte nach dem „Stand der Technik“ auf ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit” zu bringen. BITV 2.0 enthält zudem erweiterte Anforderungen an Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Leichte Sprache.
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte („Web Content Accessibility Guidelines”, WCAG) sind eine Sammlung von Prinzipien, Richtlinien und Kriterien, mit denen sich die Barrierefreiheit einer Website und auch Apps überprüfen lassen.
Diese Erfolgskriterien sind in drei Stufen aufgeteilt:
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