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Barrierefreies Webdesign
Machen Sie Ihre Website für alle zugänglich.

Was ist Barrierfreies Webdesign?

Barrierefreies Webdesign bedeutet, Websites so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Dazu gehören Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

  • Barrierefreies Webdesign ermöglicht die einfache Nutzung für alle Menschen, zB. auch mit Behinderungen
  • Verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle
  • Steigert die Reichweite Ihrer Website
  • Erfüllt gesetzliche Anforderungen (z. B. BITV in Deutschland)
  • Optimiert SEO durch klar strukturierte Inhalte

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie professionell bei der Entwicklung einer barrierefreien Website.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Analyse Ihrer bestehenden Website
  • Umsetzung der Barrierefreien Gestaltung und Entwicklung
  • Verwendung des barrierfreien CMS Systems WordPress
  • Unterstützung bei der BITV-Konformität
  • Tests mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln

Fragen und Antworten zur Barrierefreien Website

Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025. Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein.


Beispiele für Produkte, die dem BFSG unterliegen, sind unter anderem Computer, Notebooks, Tablets und Handys, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Reader, Automaten (u. a. Geld- und Ticketautomaten), sowie Router.

Zu Dienstleistungen zählen neben dem Personenverkehr auch Telefon- und Messenger-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Viele Websites fallen ebenfalls unter diese Kategorie, insbesondere natürlich Webshops, aber auch andere Dienstleistungen und Funktionen auf der Website wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.

  • Ihre Website oder Onlineshop muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen.
  • Sie müssen eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit” auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen, sowie über die Teile Ihrer Website oder Ihres Onlineshops, welche (noch) nicht barrierefrei sind.
  • Ihre Internetseite muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der betroffene Nutzer Barrieren melden können.

Sicher werden wieder findige Abmahn Anwälte ihr Unwesen treiben, das ist aber nicht rechtmäßig!

Erst wenn eine Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass Ihr Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, werden Sie zunächst aufgefordert, die Barrierefreiheit (wieder-) herzustellen.
Falls Sie mehrere dieser Aufforderungen ignorieren, kann die Behörde bis zur Erfüllung die Einstellung Ihres elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen. Zudem können Bußgelder von mehreren tausend Euro erhoben werden.
Eine Marktüberwachungsbehörde kann von sich aus aktiv werden, aber auch durch Verbraucher oder Verbände zum Handeln aufgefordert werden.

Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind. 
Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA. 

Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) ist eine Verordnung, die die Barrierefreiheitsanforderungen an Websites der öffentlichen Verwaltung des Bundes umfasst. 

Seit 2019 (mit der BITV 2.0) verweist sie auf die Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1 verweist. Zudem sind Inhalte nach dem „Stand der Technik“ auf ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit” zu bringen. BITV 2.0 enthält zudem erweiterte Anforderungen an Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Leichte Sprache.

 

Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte („Web Content Accessibility Guidelines”, WCAG) sind eine Sammlung von Prinzipien, Richtlinien und Kriterien, mit denen sich die Barrierefreiheit einer Website und auch Apps überprüfen lassen. 

Diese Erfolgskriterien sind in drei Stufen aufgeteilt: 

  • Die niedrigste Stufe A beschreibt grundlegende Anforderungen, ohne die eine Benutzung der Website für Menschen mit Behinderung nicht möglich ist.
  • Die Stufe AA enthält alle Anforderungen, die Websites für die große Mehrheit der Menschen mit Behinderung zugänglich machen. Die Anforderungen der Stufen A und AA sind mit ohne besonderen Aufwand umsetzbar. Um das von der EN 301 549 geforderte Level AA zu erreichen müssen alle Anforderungen der Stufen A und AA erfüllt sein.
  • In der Stufe AAA sind weitere Anforderungen enthalten, die allerdings teilweise mit erhöhtem Aufwand umzusetzen sind. EN 301 549 verweist auf Version 2.1 der WCAG, welche im Juni 2018 veröffentlicht wurde. WCAG 2.2 wurde Ende August 2022 veröffentlicht.

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