Pflicht für Barrierefreiheit ab Ende Juni 2025
Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025. Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein.
Zu Dienstleistungen zählen neben dem Personenverkehr auch Telefon- und Messenger-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Viele Websites fallen ebenfalls unter diese Kategorie, insbesondere natürlich Webshops, aber auch andere Dienstleistungen, wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.
Wen es nicht trifft
Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.
Auch interessant: falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG ausgenommen werden.
Auf geht’s zur Barrierefreiheit mit diesen Tools
Mit diesen Accessibility Checkern kann man prüfen, ob die Inhalte die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen. Sie analysieren die Website auf Dinge wie Farbkontraste, Alt-Texte und Struktur. Sie geben Hinweise darauf, was angepasst werden sollte, damit deine Seite WCAG-konform ist und können so im Erstellungsprozess helfen.
- https://wave.webaim.org (ein Tool mit dem die Seite geprüft werden kann)
- https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/wie-barrierefrei-ist-meine-website-test Eine gute Übersicht und Erläuterung zur technischen Überprüfung auf Barrierefreiheit.